Für den Besuch der Einrichtung wird eine Betreuungsgebühr erhoben und jeweils zum 1. eines Kalendermonats per Lastschrift eingezogen.
Die Betreuungsgebühr ist unabhängig von der Höhe des Einkommens der Personensorgeberechtigten und auf Jahresbasis kalkuliert. Sie richtet sich nach dem Umfang der gewählten Betreuungszeit und nach der Höhe der bewilligten öffentlichen Zuschüsse.
Bei der Planung der wöchentlichen Betreuungszeit im Krippenbereich dürfen Sie zwischen 1 - 5 Betreuungstagen und tageweise zusätzlich zwischen einem halben oder ganzen Betreuungstag wählen. Ein halber Tag umfasst 5,25 Stunden und ein ganzer Tag insgesamt 8 Stunden. Bei beiden Varianten liegt die morgendliche Bringzeit zwischen 7.00 - 8.00 Uhr. Buchen Sie einen halben Tag, so erfolgt die Abholung unmittelbar nach dem Mittagessen um 12.15 Uhr. Der ganze Betreuungstag endet dagegen erst nach der Mittagsruhe zwischen 14.15 - 15.00 Uhr .
Zur Betreuungsgebühr kommen neben der einmaligen Aufnahmegebühr von 100 € keine weiteren Kosten hinzu.
Übersicht der monatlichen Betreuungsgebühr im Krippenbereich
Betreuungszeiten wöchentlich |
Betreuungsgebühr monatlich ab 01/2025 |
|
von |
bis |
Krippe |
5 |
10 |
306 € |
>10 |
15 |
383 € |
>15 |
20 |
460 € |
>20 |
25 |
537 € |
>25 |
30 |
614 € |
>30 |
35 |
691 € |
>35 |
40 |
768 € |
>40 |
45 |
845 € |
Mögliche Anlaufstellen für Eltern zur Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung bei den Betreuungskosten
Bayerisches Familiengeld
Das Familiengeld wird seit September 2018 an Eltern ausgezahlt. Familien mit Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden - damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben. Das Familiengeld soll Eltern helfen, für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen zu können. Alle Eltern erhalten diese Leistung unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es monatlich 300 Euro. Wer in Bayern Elterngeld beantragt und auch bewilligt bekommt, erhält automatisch auch das Familiengeld. Das Familiengeld muss somit nicht gesondert beantragt werden.
Für weitere Informationen zum Familiengeld wurde beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon eingerichtet. Sie erreichen das Info-Telefon unter der Nummer 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr.
Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie außerdem unter:
www.familiengeld.bayern.de
https://www.stmas.bayern.de/Familiengeld/
Bayerisches Krippengeld
2020 führte der Freistaat Bayern für Eltern, deren Kind/Kinder in einer Kinderkrippe betreut werden, das Bayerische Krippengeld ein. Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt, so werden Sie bereits ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes mit 100 € bei den Elternbeiträgen monatlich entlastet. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich, der in diesem Fall aber von Ihnen als Eltern schriftlich erfolgen muss. Zuständig ist das Zenrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt.
Sie haben Fragen zum Krippengeld?
Unter nachfolgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen, konkrete Antworten und auch das Antragsformular. https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Ergänzend steht Ihnen ein Servicetelefon unter 0931/32090929 am Montag - Donnerstag zwischen 8 - 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 - 12 Uhr zur Verfügung.
Beitragszuschuss im Kindergarten
Der Freistaat Bayern übernimmt für Ihr Kindergartenkind ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt und damit für die gesamte Kindergartenzeit mtl. 100 € Ihrer Betreuungsgebühr. Den Antrag an den Freistaat Bayern stellt hierfür der Einrichtungsträger. Der Zuschuss von 100 € wird auf dem Buchungsbeleg vermerkt und verringert monatlich Ihre zu zahlende Betreuungsgebühr um den genannten Betrag. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt vom Freistaat Bayern dann direkt an den Einrichtungsträger.
Beitragszuschuss in der Kinderkrippe
Für Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und 31. Dezember ihren 3. Geburtstag feiern und in dem Schuljahr aber weiterhin im Krippenbereich betreut werden, zahlt der Freistaat Bayern ebenfalls einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €. Den Antrag an den Freistaat Bayern stellt hierfür der Einrichtungsträger. Der Zuschuss von 100 € wird auf dem Buchungsbeleg vermerkt und verringert monatlich Ihre zu zahlende Betreuungsgebühr um den genannten Betrag. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt vom Freistaat Bayern dann direkt an den Einrichtungsträger.
Jugendamt Fürstenfeldbruck
Bei einem zu geringen Einkommen kann beim Jugendamt die Übernahme der Betreuungsgebühr beantragt werden.
Ist der eigene Wohnort dem Landkreis Fürstenfeldbruck zugeordnet, so nutzen Sie bitte unter nachfolgendem Link des Landratsamtes Fürstenfeldbruck die Antragsmöglichkeiten für eine Bezuschussung des Elternbeitrages und des Mittagessens durch das Landratsamt. Diese Anträge sind unter "Downloads" und "Förderung von Kindern in Kindereinrichtungen" zu finden.
https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/finanzielle-unterstuetzung/betreuungszuschuesse
Steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen
Auch Arbeitgeber unterstützen immer wieder gern ihre Arbeitnehmer mit steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberleistungen. Dazu gehört auch die vollständige oder teilweise Übernahme der Kinderbetreuungskosten.
Mehr hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.wirtschaftswissen.de/personalmanagement/arbeitsrecht/verguetung/diese-10-arbeitgeberleistungen-sind-steuerfrei/
Private Kinderkrippe Eichenau
Bahnhofstr. 115 a
82223 Eichenau
Deutschland
Montag bis Freitag
von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Montag bis Freitag
von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr